Rechtsprechung
BGH, 18.01.2017 - VII ZB 9/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 829 ZPO
Forderungspfändung: Pfändbarkeit eines prozessualen Kostenerstattungsanspruch; Zulässigkeit einer Pfändung in eigene Schuld - IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 577 Abs. 6 Satz 3ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss; Antrag des Gläubigers auf Pfändung in eigene Schuld
- rewis.io
Forderungspfändung: Pfändbarkeit eines prozessualen Kostenerstattungsanspruch; Zulässigkeit einer Pfändung in eigene Schuld
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss; Antrag des Gläubigers auf Pfändung in eigene Schuld
- rechtsportal.de
ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss; Antrag des Gläubigers auf Pfändung in eigene Schuld - datenbank.nwb.de
Forderungspfändung: Pfändbarkeit eines prozessualen Kostenerstattungsanspruch; Zulässigkeit einer Pfändung in eigene Schuld
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 16.12.2013 - 65 M 8444/13
- LG Wiesbaden, 12.02.2014 - 4 T 12/14
- BGH, 18.01.2017 - VII ZB 9/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung; …
Auszug aus BGH, 18.01.2017 - VII ZB 9/14
Die von der Gläubigerin beantragte Pfändung in eigene Schuld sei jedenfalls dann zulässig, wenn sie dazu diene, dem Gläubiger die Verrechnung in den Fällen zu ermöglichen, in denen die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorlägen oder die Aufrechnung aus prozessualen Gründen unstatthaft sei (BGH, Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, NJW 2011, 2649 Rn. 14). - BGH, 05.05.2011 - VII ZB 17/10
Forderungspfändung: Pfändbarkeit des Geldentschädigungsanspruchs eines …
Auszug aus BGH, 18.01.2017 - VII ZB 9/14
Die vom Beschwerdegericht aufgeworfene Rechtsfrage hat der erkennende Senat bereits im Beschluss vom 5. Mai 2011 - VII ZB 17/10, MDR 2011, 882, juris Rn. 7, entschieden.
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzung der …
Der Freistellungsanspruch wandelt sich erst dann in einen Zahlungsanspruch, gegen den mit einem anderen Zahlungsanspruch aufgerechnet werden kann, wenn er abgetreten worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, Rn. 12 - zitiert nach juris), der Erstattungspflichtige ihn pfändet (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2017 - VII ZB 9/14, Rn. 6 - Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, Rn. 14 - zitiert nach juris), der Erstattungsberechtigte gegenüber dem Dritten selbst erfüllt, seine Inanspruchnahme mit Leistung einer Sicherheit zu erwarten ist oder über das Vermögen des Erstattungsberechtigen - nicht jedoch des Erstattungspflichtigen - ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (…vgl. Grüneberg in Palandt, BGB, Kommentar, 76. Auflage, 2017, § 247, Rn. 1). - LG Wiesbaden, 14.02.2018 - 4 T 326/17
Pfändung einer dem Schuldner gegen den Gläubiger zustehenden Forderung
Der Gläubiger hat vielmehr grundsätzlich die Möglichkeit, eine dem Schuldner gegen ihn zustehende Forderung zu pfänden (BGH, Beschluss vom 18.1.2017, VII ZB 9/14, zitiert nach juris).